Taufe eines Kindes
Die Taufe eines Kindes ist möglich, wenn mindestens ein Elternteil der römisch-katholischen Kirche angehört. Bitte wenden Sie sich für die Taufanmeldung (zunächst) an Ihre zuständige Wohnpfarre (siehe auch unten).
Dafür sind folgende Dokumente nötig:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Meldezettel des Kindes
- die Taufscheine & Meldezettel der Eltern sowie
- der Trauungsschein (bzw. die Heiratsurkunde) der Eltern
Von der Taufpatin / dem Taufpaten benötigen wir:
- den Taufschein sowie
- (falls verheiratet) den kirchlichen Trauungsschein.
Ein Taufgespräch bereitet auf die Feier vor.
In St. Georg gestalten wir Gemeinschaftsfeiern für maximal vier Kinder: an einem Samstag-Nachmittag im Monat um 14.00 Uhr, bei Bedarf auch um 15.00 Uhr.
Taufen sind auch im Rahmen der Messen am Samstag Abend oder am Sonntag möglich und können ein guter Rahmen sein, ein neues Mitglied in die Pfarrgemeinde aufzunehmen.
Sie wohnen woanders, wollen Ihr Kind aber in St. Georg taufen lassen:
Bitte wenden Sie sich zunächst mit den oben angegebenen Dokumenten an Ihre zuständige Wohnpfarre. Lassen Sie sich dort eine "Tauferlaubnis" ausstellen und kommen Sie dann in unsere Pfarrkanzlei.
Sie wohnen in St. Georg, wollen Ihr Kind aber woanders taufen lassen:
Bitte kommen Sie mit allen Dokumenten in unsere Pfarrkanzlei und lassen Sie sich von uns eine "Tauferlaubnis" ausstellen.
Taufe einer / eines Erwachsenen
Die Taufe ist an kein Alter gebunden; es ist somit nie zu spät für sie!
Bitte wenden Sie sich an Ihre Wohnpfarre oder eine Pfarre Ihres Vertrauens.
Dokumente, die dafür benötigt werden:
- Geburtsurkunde
- Meldezettel
- gegebenenfalls Heiratsurkunde.
Für weitere Fragen zur Taufe...
...stehen Ihnen unsere Pfarrsekretärin sowie die Seelsorgerinnen und Seelsorger der Pfarre St. Georg gerne zur Verfügung!