Pfarrgemeinderatswahl 2027
Kaum zu glauben, am 7. März 2027 werden nach fünf Jahren österreichweit in allen neun Diözesen Pfarrgemeinderätinnen und Pfarrgemeinderäte neu gewählt. Es ist eine demokratische Wahl, allerdings ist das aktive Wahlrecht der Pfarrangehörigen viel weiter gefasst als im staatlichen Bereich. Auch Kinder bis zum 16-ten Lebensjahr dürfen, vertreten durch ihre Eltern, wählen; auch die österreichische Staatsbürgerschaft ist keine Voraussetzung für das Wahlrecht. Der Meldezettel im Pfarrgebiet ist keine Notwendigkeit für das Wahlrecht. Wer mit der Pfarre verbunden ist, in St. Georg regelmäßig Gottesdienste mitfeiert oder in der Pfarre bei den diversen Festen und Veranstaltungen mithilft, kann gerne seine Stimme für eine Kandidatin/einen Kandidaten in einer geheimen Wahl abgeben. Es werden keine Wahl-Listen aufgestellt, sondern Pfarrangehörige (ab 16 Jahren) persönlich gewählt, die sich vor der Wahl auch persönlich der Gemeinde in einem Gottesdienst bzw. schriftlich im Pfarrblatt vorgestellt haben. Hauptaufgabe eines jeden PGR-Mitgliedes ist es, den Herrn Pfarrer in pastoralen Belangen zu unterstützen.
Damit eine Wahl überhaupt stattfinden kann, muss sich rechtzeitig ein Wahlvorstand konstituieren und – DAS WICHTIGSTE – es müssen ausreichend viele Kandidatinnen und Kandidaten bereit sein, zur Wahl anzutreten und Verantwortung zu übernehmen. Ich würde mich freuen, wenn, wie in den Jahren 2012, 2017 und 2022 viele Pfarrbegeisterte wieder „MITTENDRIN“ das EVANGELIUM – die FROHBOTSCHAFT – weitertragen würden!
