Taufe eines Kindes

Die Taufe eines Kindes ist möglich, wenn mindestens ein Elternteil der römisch-katholischen Kirche angehört. 

Der Taufpate / Die Taufpatin muß der römisch-katholischen Kirche angehören.

Dafür sind folgende Dokumente nötig:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Meldezettel des Kindes
  • die Taufscheine, die Geburtsurkunden & Meldezettel der Eltern sowie
  • der Trauungsschein und die Heiratsurkunde der Eltern 

Von der Taufpatin / dem Taufpaten benötigen wir:

  • die Geburtsurkunde, den Meldezettel und den Taufschein sowie
  • (falls verheiratet) den kirchlichen Trauungsschein und die Heiratsurkunde

Ein Taufgespräch bereitet auf die Feier vor.

Bitte um rechtzeitige Anmeldung in der Pfarrkanzlei.

 

Taufe einer / eines Erwachsenen

Die Taufe ist an kein Alter gebunden; es ist somit nie zu spät für sie!

Bitte wenden Sie sich an Ihre Wohnpfarre oder eine Pfarre Ihres Vertrauens.

Dokumente, die dafür benötigt werden:

  • Geburtsurkunde
  • Meldezettel
  • gegebenenfalls Heiratsurkunde und Trauungsschein

Für weitere Fragen zur Taufe...

...stehen Ihnen unsere Pfarrsekretärin sowie die Seelsorgerinnen und Seelsorger der Pfarre St. Georg gerne zur Verfügung!

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