Taufe eines Kindes
Die Taufe eines Kindes ist möglich, wenn mindestens ein Elternteil der römisch-katholischen Kirche angehört.
Der Taufpate / Die Taufpatin muß der römisch-katholischen Kirche angehören.
Dafür sind folgende Dokumente nötig:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Meldezettel des Kindes
- die Taufscheine, die Geburtsurkunden & Meldezettel der Eltern sowie
- der Trauungsschein und die Heiratsurkunde der Eltern
Von der Taufpatin / dem Taufpaten benötigen wir:
- die Geburtsurkunde, den Meldezettel und den Taufschein sowie
- (falls verheiratet) den kirchlichen Trauungsschein und die Heiratsurkunde
Ein Taufgespräch bereitet auf die Feier vor.
Bitte um rechtzeitige Anmeldung in der Pfarrkanzlei.
Taufe einer / eines Erwachsenen
Die Taufe ist an kein Alter gebunden; es ist somit nie zu spät für sie!
Bitte wenden Sie sich an Ihre Wohnpfarre oder eine Pfarre Ihres Vertrauens.
Dokumente, die dafür benötigt werden:
- Geburtsurkunde
- Meldezettel
- gegebenenfalls Heiratsurkunde und Trauungsschein
Für weitere Fragen zur Taufe...
...stehen Ihnen unsere Pfarrsekretärin sowie die Seelsorgerinnen und Seelsorger der Pfarre St. Georg gerne zur Verfügung!

