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Taufe
Taufe eines Kindes...
... ist möglich, wenn mindestens ein Elternteil der
römisch-katholischen Kirche angehört.
Bitte wenden Sie sich für die Taufanmeldung
(zunächst) an Ihre zuständige Wohnpfarre!
(siehe auch unten)
Dafür sind folgende Dokumente nötig:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Meldezettel des Kindes
- die Taufscheine der Eltern sowie
- der Trauungsschein (bzw. die Heiratsurkunde) der Eltern.
Von der Taufpatin / dem
Taufpaten benötigen wir:
- den Taufschein sowie
- (falls verheiratet) den kirchlichen Trauungsschein.
Ein Taufgespräch bereitet auf die Feier vor.
In St. Georg gestalten wir Gemeinschaftsfeiern
für maximal vier Kinder:
an einem Samstag-Nachmittag im Monat um 14.00 Uhr,
bei Bedarf auch um 15.00 Uhr.
Taufen sind auch im Rahmen der Messen
am Samstag Abend oder am Sonntag möglich und können ein
guter Rahmen sein, ein neues Mitglied in die Pfarrgemeinde aufzunehmen.
Sie wohnen woanders, wollen Ihr Kind aber in St. Georg taufen lassen:
Bitte wenden Sie sich zunächst mit den
oben angegebenen Dokumenten
an Ihre zuständige Wohnpfarre.
Lassen Sie sich dort eine "Tauferlaubnis"
ausstellen und kommen Sie dann in unsere Pfarrkanzlei.
Sie wohnen in St. Georg, wollen Ihr Kind aber woanders taufen lassen:
Bitte kommen Sie mit allen Dokumenten in unsere Pfarrkanzlei
und lassen Sie sich von uns eine "Tauferlaubnis" ausstellen.
Taufe einer / eines Erwachsenen:
Die Taufe ist an kein Alter gebunden; es ist somit nie zu
spät für sie!
Bitte wenden Sie sich an Ihre Wohnpfarre oder eine Pfarre
Ihres Vertrauens.
Dokumente, die dafür benötigt werden:
- Geburtsurkunde
- Meldezettel
- gegebenenfalls Heiratsurkunde.
Für weitere Fragen zur Taufe...
stehen Ihnen unsere
Pfarrsekretärin sowie die
Seelsorgerinnen
und Seelsorger der Pfarre St. Georg gerne zur Verfügung!
http://www.pfarrekagran.at/taufe.htm,
5. Feb. 2004 .
Mag. Wolfgang Apolin, Christian Rott
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